Greifvogel sorgt für Panik im Hinterhof

Letzten Samstag herrschte wieder einmal echte Panikstimmung unter den Vögeln im Hinterhof meiner Wohnung. Flügelschlagen und Flattern im Geäst vermengte sich mit  lauten Warnrufen. Den Grund  lieferte ein stattlich gebauter Greifvogel und keiner der sonst üblichen Verdächtigen (Sperber, Falke), die hier ab und an auftauchen und es sich auf einem der Bäume gemütlich machen. Vom Gefieder schien er mir eher eine Bussard-Art gewesen zu sein, vielleicht ein Adlerbussard, der sich verflogen hatte?

Hm, ist auch egal, spannend jedenfalls war, dass sich Drama direkt vor meinem Küchenfenster abspielte.

Greifvogel im Hinterhof
Panik im Hinterhof. Adlerbussard lauerte auf Beute.

Da saß er, glotzte vor sich hin und machte alle anderen verrückt, die nicht gleich das Weite gesucht hatten. Ganz besonders die Krähen im Hinterhof war stocksauer.  Sie attackierten den gefährlichen Eindringling von allen Seiten und versuchten diesen zum Abflug zu drängen. Kein leichtes Unterfangen.  Der Greifvogel ließ sich nicht so einfach verjagen, sodass das Schauspiel fast eine halbe Stunde andauerte.

Krähenpärchen beobachten den Sperber
Krähen im Hinterhof

Illegale Verfolgung von Greifvögeln in Deutschland

Bestimmte Greifvögel sind den Taubenzüchtern und Wettflügeveranstaltern ein Dorn im Auge. Sie stören Trainingsprogramme der Tauben und dezimieren die Bestände. „Es ist zum Kotzen! Da kommt immer wieder so ein verdammter Greif und krallt sich meine Lieblingstaube…., dieses Mistvieh, aber warte, …nicht mehr lange…“ – so oder ähnlich schimpfen manche in Züchterforen und einschlägigen  Facebook-Gruppen. Vieles davon ist wahrscheinlich nur Gebell – auch wenn sich der Verband der Brieftaubenzüchter schon mehrmals für eine Bejagung heimischer Greifvögel ausgesprochen hat. Gottseidank bisher erfolglos!

Petition an Landesregierungen gegen das Jagdverbot für Greifvögel

Denn egal, ob Falke, Bussard oder Sperber – unsere heimischen Greifvögel und Eulen sind alle geschützt. Sie dürfen weder gejagt noch sonst wie verfolgt und getötet werden. Das ist hierzulande gesetzlich verankert. Wer das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, begeht eine Straftat und riskiert  eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

Die Züchter kennen das Risiko und nehmen es bewusst in Kauf. Tauben gehören nun mal zum Beuteschema von Falken und Sperbern. Das ist die Natur, woran wir Menschen nichts ändern dürfen. Taubenfreunde, zu denen ich mich ganz bestimmt zähle, ebenso nicht.

Giftanschläge mit Kamikaze-Tauben

Dennoch verfolgen skrupellose Menschen die Greifvögel, die sie aus dem Revier weghaben wollen. Auf perfide Art und Weise. Eine besonders gemeine Methode ist es, mit Gift im Gefieder präparierte Tauben, sogenannte Kamikaze-Tauben,  als Köder für Greifvögel auszusetzen. Immer wieder werden derartige Fälle bekannt, doch leider laufen Anzeigen mangels Beweisen in der Regel ins Leere.