Wie Nothilfe für Tauben behindert wird

In der vergangenen Woche entdeckte ich an drei verschiedenen Hotspots (hauptsächlich Altstadt, Münsterplatz und Bertha-von-Suttner-Platz)  eine Reihe hilfsbedürftiger Tauben, die dringend hätten gesichert und versorgt werden müssen. Darunter mehrere Vögel mit extrem verschnürten Füßen, eine, die extrem aufgeplustert und apathisch am Rand saß und dazu noch verirrte Brieftauben, die völlig erschöpft wirkten und mit der Dynamik verwilderter Stadttauben ganz und gar nicht klar kamen. Immer war ich rechtzeitig vor Ort. Und gerne hätte ich geholfen.

Kranke augeplusterte Taube in der Altstadt von Düsseldorf
Diese Taube war offensichtlich schwer krank

Leider scheiterten – wieder einmal – alle Bemühungen an Kindern, die urplötzlich schreiend auf die Tauben los rannten und Panik auslösten – während ihre Mütter in unmittelbarer Nähe standen und teilnahmslos zuschauten. Auf meine Bitte, die Kinder zurückzuhalten, reagierte keine. Fixiert auf ihren Nachwuchs, völlig  desinteressiert an der problematischen Situation, in der ich mich empfand. Da kann man sagen, was man will. „Hallo, ich möchte gerne einer kranken Tauben helfen“ oder „man will in Ruhe fotografieren“. Jede höfliche Bitte stieß auf taube Ohren und Verständnislosigkeit.

Verirrte weiße Brieftauben in Derendorf
Weiße Brieftaube, die trotz Hunger extrem schüchtern war

Der extremste Fall ereignete sich letzten Samstag am Münsterplatz, als – trotz meiner Bitten – wieder durch ein hinterrücks anlaufendes Kind ein ganzer Schwarm Tauben in Richtung Straße los flogen und Autofahrer so verunsicherte, dass sie unter lautem Hupen zum Bremsen gezwungen wurden. Das hätte auch schief gehen können.

Taubenpanik
Plötzliche Panik, als ein Kind von hinten auf die Tauben zurannte

Es will mir einfach nicht in den Kopf, worin die fehlende Empathie begründet ist. Haben heute Eltern ihren Spaß daran, wenn ihre Kinder schwächere Tieren gezielt jagen und verängstigen oder ist ihnen das aggressive Verhalten der Kleinen einfach nur egal? Wie dem auch sei, es gibt das Tierschutzgesetz, das ganz klar die mutwillige Beunruhigung von wildlebenden Tieren verbietet.

 

§ 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html

Dass kleinere Kinder das Gesetz noch nicht verstehen können, ist schon klar, aber die Eltern sollten es schon. Aus dem Grund werde ich zukünftig einen Ausdruck des Paragraphen §39 bei mir haben und denen unverzüglich in die Hand drücken.