Klebefallen sind in Deutschland gesetzlich verboten, werden aber weiterhin von skrupellosen Menschen ausgelegt. Und wenn sie nicht gekauft werden können, stellen die betreffenden Personen eben eigene her.
Tatort der Tierquälerei: Immermann/Ostraße
In eine besonders „effektive“ Klebefalle, die in der Innenstadt Düsseldorf ausgelegt worden war, geriet eine Stadttaube auf der Futtersuche.
Der verwendete Klebstoff war dermaßen zäh, dass die Taube sich in der Falle so verfing, dass sie selbständig nicht mehr aus der Klebemasse herauskam und möglicherweise tagelang in der Falle saß. Dort wäre sie jämmerlich verendet, wenn nicht beherzte Passanten den Tiernotruf von Stefan Bröckling verständigt hätten.
Die Rettung erfolgte zwar noch rechtzeitig, aber das Federkleid der armen Taube war bis an die Flügel verklebt. Darum konnte das Tier keinesfalls freigelassen werden musste das Tier von Spezialisten gereinigt und medizinisch versorgt werden.
Die im Ausland erhältlichen Klebefallen richten sich laut Produktbeschreibung gegen Ratten, Mäuse oder Insekten. Natürlich sind Tauben und Wildvögel ebenso gefährdet.
Egal, um welche Tierart es sich sich handelt, wer diese Fallen in der Öffentlichkeit aufstellt, quält bewusst Tiere und verstößt damit auch ganz klar gegen § 1 des Tierschutzgesetzes. Ich finde, das geht zu weit und muss entsprechend bestraft werden.